Nordhorn Ergotherapie
 
  Allgemeine Informationen zur ergotherapeutischen Behandlung:
   
· Sie benötigen eine ärztliche Verordnung, damit Ihr Kind eine ergotherapeutische Behandlung bekommt.
· Die Behandlung Ihres Kindes findet 1-2x pro Woche in der Praxis statt. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind
  regelmäßig zur Therapie bringen, so dass die Therapie kontinuierlich durchgeführt werden kann (ist auch gesetzlich
  geregelt).
· Um gute Behandlungserfolge zu erzielen ist es wichtig, dass zuhause Übungen mit dem Kind durchgeführt
  werden, die auf die individuelle Problematik des Kindes abgestimmt sind.
· Ein wichtiger Bestandteil der ergotherapeutischen Behandlung ist daher auch die Beratung der Eltern und der
  Austausch mit anderen Disziplinen (dies können andere Therapeuten, aber auch Erzieher und Lehrer sein).
   
  In der Praxis werden Kinder behandelt, die z.B. Störungen in folgenden Bereichen aufweisen:
· in der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination
· in der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
· in den Voraussetzungen für das Lernen, wie z.B.: Konzentration, Ausdauer, psychomotorische Leistungen,
  Handlungsfähigkeit und Problemlösung einschließlich der Handlungsplanung
   
Im Alltag können sich diese Störungen beim Kind folgendermaßen äußern:
· es meidet feinmotorische Anforderungen (Malen, Basteln…) oder ist dabei wenig geschickt
· es hält den Stift verkrampft, schreibt unleserlich und das Schriftbild ist nicht flüssig
· erhöhte Ablenkbarkeit (über Augen oder Ohren), geringe Ausdauer
· es handelt planlos
· es zeigt Probleme im Sozialverhalten